Krankensalbung

Sakrament, bei dem ein Kranker mit geweihtem Öl gesalbt wird. In der Antike wurde Öl als Mittel eingesetzt, von dem man sich körperliche Stärkung versprach. Das Sakrament der Krankensalbung geht auf den Jakobusbrief zurück, in dem es heißt: "Die Ältesten … sollen Gebete über ihn (den Kranken) sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben" (Jak 5, 14). Das Gebet und die Salbung waren auf die Genesung ausgerichtet. Seit dem frühen Mittelalter wurde die Krankensalbung vor allem als Bestandteil der Krankenbuße gesehen und möglichst kurz vor Eintreten des Todes gespendet. Im 12. Jh. erhielt sie daher die Bezeichnung "letzte Ölung".

Die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils hält dagegen fest, dass die Krankensalbung nicht nur das Sakrament derer ist, die sich in äußerster Lebensgefahr befinden (SC 73). Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde ein neuer Ritus der Krankensalbung entwickelt ("Die Feier der Krankensakramente ", 2. deutschsprachige Auflage, 1994).

Das Sakrament der Krankensalbung kann im Falle einer schweren Erkrankung gespendet werden. Wenn der Krankheitsverlauf sich verschlechtert, kann es wiederholt werden. Auch kann im Zweifelsfall die Krankensalbung gespendet werden, wenn der Kranke sich nicht mehr im Besitz seiner geistigen Kräfte befindet. Das Sakrament der Krankensalbung wird von einem Priester gespendet. Dass sie ein Handeln der kirchlichen Gemeinschaft ist, kommt besser zum Ausdruck, wenn weitere Gläubige an der Feier teilnehmen.

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