Patrozinium/Titularfest

Der Patron, von lateinisch patronus, ist ein Schutzherr. Er vertritt jene, die von ihm abhängig sind oder ihn darum bitten, vor Gericht oder sorgt auf andere Weise für sie. Christliche Gemeinden haben seit dem 4. Jahrhundert Märtyrer, die auf ihrem Gebiet begraben waren, als ihre Patrone verehrt und angerufen, so z. B. die römischen Christen die Apostel Petrus und Paulus. Gemeinden, die selbst kein Märtyrergrab hatten, bemühten sich, Reliquien zu bekommen, die sie dann in ihrer Kirche würdig niederlegten. Der Todestag des Märtyrers oder der Tag, an dem Reliquien bestattet worden waren, wurde dann alljährlich als „Patrozinium" gefeiert.

Daneben bildete sich auch der Brauch heraus, einer Kirche ein Glaubensgeheimnis, z. B. die heiligste Dreifaltigkeit oder Christus als Erlöser, als Titel zu geben; die jährliche Feier heißt in diesem Fall „Titularfest". Später verstand man das Verhältnis des Patrons zu seiner Gemeinde, seiner Kirche, seinem Kloster oder seinem Altar im Sinne des germanischen Lehenswesens. Damit wurde er gleichsam als der Besitzer betrachtet, der zugleich auch verantwortlich ist für das, was ihm gehört. Die Beziehung zwischen ihnen ist durch gegenseitige Treue gekennzeichnet. Eine volkstümliche Ausweitung des Patronatswesens ist das Verhältnis der Getauften zu ihrem Namenspatron. Sichtbare Gaben - Votivgaben und Votivbilder - sind zum einen Ausdruck von Dankbarkeit gegenüber dem Patron, aber auch als Zeichen der Hingabe und der Anempfehlung in den Schutz des betreffenden Heiligen.

Eduard Nagel

Anzeige: SCHOTT Messbuch - Für die Wochentage - Band 1: Geprägte Zeiten